Infoblatt Nr. 16: Einhaltung der Anforderungen an die Emissionen von Öl- und Gasfeuerungen im Bereich der TA-Luft (20–50 MW Feuerungsleistung)

Die nachfolgenden Festlegungen dienen einer einheitlichen Bewertung der Anfor-derungen der TA-Luft vom 30. Juli 2002 an die Emissionen von Öl- und Gasfeue-rungen von Neuanlagen durch die im BDH organisierten Brenner- und Großkes-selhersteller. Die Klarstellungen der Auslegung der TA-Luft im Schreiben des UBAvom 23. Juli 2002 wurden berücksichtigt.