Infoblatt Nr. 41: Kennzeichnung von Abgasanlagen

Bauprodukte dürfen nach der Musterbauordnung bzw. den Landesbauordnungen für die Errichtung, Änderung oder Instandhaltung baulicher Anlagen nur verwendet werden, wenn diese für den Verwendungszweck geeignet sind. Als Verwendungsnachweis für eine metallische Abgasanlage, die nach einer europäisch harmonisierten Norm oder einer europäisch technischen Bewertung hergestellt wurde, dient die Leistungserklärung des Herstellers mit einer enthaltenen Produktbezeichnung und der CE-Kennzeichnung des Produkts auf der Grundlage der europäischen Bauproduktenverordnung.