Infoblatt Nr. 67: Energetische Kennwerte von Holzheizkesseln zur Ausstellung von Energieausweisen

Wenn ein Gebäude neu errichtet wird oder wenn ein Bestandsgebäude ganz oder teilweise neu vermietet oder verkauft wird, ist ein Energieausweis auszustellen. Der Energieausweis ist potenziellen Käufern oder Neumietern bei der Besichtigung vorzulegen. Zusätzlich müssen die Energieangaben zum Gebäude in kommerziellen Immobilienan-zeigen mit veröffentlicht werden.