Infoblatt Nr. 72: Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung

Wer neu baut oder ein Wohngebäude saniert, ist gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) dazu verpflichtet, einen regelmäßigen „Mindestluftwechsel“ zum Zwecke der Gesundheit in seinem Haus sicherzustellen.